Gesundheit Digital Die elektronische Patientenakte (ePA)

Informationen zur eigenen Krankengeschichte jederzeit griffbereit und sicher verwahrt – das ermöglicht Ihnen die elektronische Patientenakte (ePA). Seit dem 29. April 2025 stellen sich medizinische Einrichtungen bundesweit auf den Einsatz der ePA für alle ein. Für die Versicherten bleibt die Nutzung weiterhin freiwillig.

Auf einen Blick

  • Wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und der Einrichtung Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) nicht widersprochen haben, hat Ihre Krankenkasse spätestens im Februar 2025 automatisch eine ePA für Sie eingerichtet.
  • In der elektronischen Patientenakte lassen sich persönliche Informationen rund um die Gesundheit an einem Ort digital speichern.
  • Dazu zählen zum Beispiel Befundberichte und Arztbriefe, aber auch Informationen zu verschriebenen Medikamenten.
  • Sie können entscheiden, auf welche Dokumente zugegriffen werden darf. Sie können die ePA auf Wunsch auch löschen lassen, wenn Sie sie nicht nutzen wollen. 
Ein Arzt öffnet auf einem Tablet eine elektronische Patientenakte.

Was ist die elektronische Patientenakte?

Bisher standen persönliche Patientendaten meist unübersichtlich an verschiedenen Orten zur Verfügung – oftmals, ohne dass man diese als Patientin oder Patient einsehen konnte: Manche lagen bei der Hausärztin oder beim Hausarzt, manche bei Fachärztinnen oder Fachärzten und andere sind vielleicht längst verloren gegangen. In der elektronischen Patientenakte (ePA) können solche persönlichen medizinischen Informationen an einem Ort übersichtlich aufbewahrt werden.

Spätestens im Februar 2025 haben alle gesetzlich Versicherten in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA für alle) erhalten, sofern sie der Einrichtung nicht widersprochen haben. Seit dem 29. April 2025 stellen sich Arztpraxen, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Apotheken bundesweit auf den Einsatz der ePA für alle ein. 

Gut zu wissen: Ab dem 01. Oktober 2025 sind Praxen und Apotheken verpflichtet, die ePA zu befüllen. Krankenhäuser haben bis zum verpflichtenden Einsatz etwas mehr Zeit. Für die Versicherten bleibt die Nutzung jedoch weiterhin freiwillig.

Die ePA ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, eigenverantwortlich und selbstbestimmt mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. In der ePA kann man Dokumente über die Gesundheit speichern lassen oder selbst dort ablegen, beispielsweise Informationen über Vorerkrankungen, zur Einnahme von Medikamenten und Untersuchungsergebnisse. So erhält man jederzeit einen transparenten Überblick über die eigene Gesundheit.

Wenn Ärzten und Therapeuten mithilfe der ePA Informationen gebündelt zur Verfügung stehen, können diese sich schnell ein ganzheitliches Bild über den aktuellen Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten verschaffen. 

 

Ärzte und Therapeuten können sich mit der ePA schnell ein ganzheitliches Bild über Ihren Gesundheitszustand verschaffen.

Das ermöglicht eine optimale Versorgung unabhängig vom Ort: Neben Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken nutzen zum Beispiel auch Reha-Kliniken die elektronische Patientenakte, sofern man dem nicht widerspricht.

Wichtig zu wissen: Sie entscheiden selbst, ob und wie Sie die elektronische Patientenakte nutzen möchten. Sie können die ePA jederzeit löschen lassen. Wenn Sie die ePA nutzen möchten, können Sie selbst bestimmen, welche Informationen gespeichert oder gelöscht werden und auf welche Dokumente darin zugegriffen werden darf.

Was wird in der elektronischen Patientenakte gespeichert?

Auf die elektronische Patientenakte (ePA) können Sie selbst zugreifen, beispielsweise mit Ihrem Smartphone, Tablet oder Computer. 

Solange man nicht widerspricht, sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, bestimmte Informationen in der ePA bereitzustellen. Dazu gehören

  • Arztbriefe
  • Ergebnisse von Laboruntersuchungen
  • Ergebnisse von bildgebender Diagnostik, zum Beispiel Röntgenbilder
  • Krankenhaus-Entlassbriefe

Zudem werden alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte in der ePA erfasst. Anhand dieser E-Rezepte wird automatisch eine Medikationsliste erstellt. Die Medikationsliste bietet einen Überblick über alle Medikamente, die Sie seit Einrichtung Ihrer ePA erhalten haben.

Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten werden noch weitere Gesundheitsdaten in der ePA für alle gespeichert. Das können zum Beispiel Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten, Behandlungsberichte oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) sein.

Versicherte können auch eigene Dokumente hinzufügen, beispielsweise alte Befunde, die bereits in Papierform vorliegen. Außerdem können Gesundheitsdaten aus digitalen Gesundheitsanwendungen in der ePA gespeichert werden. 

Für welche Informationen gelten besondere Regelungen?

Werden besonders sensible Gesundheitsdaten bekannt, kann dies zu Diskriminierung führen. Das betrifft insbesondere Daten zu sexuell übertragbaren Krankheiten, psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen. In diesen Fällen muss der oder die Versicherte ausdrücklich auf die Möglichkeit des Widerspruchs hingewiesen werden, bevor die entsprechenden Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) übermittelt und gespeichert werden. Damit Ergebnisse aus genetischen Untersuchungen in der ePA gespeichert werden dürfen, ist zuvor eine Einwilligung der Patientin oder des Patienten in schriftlicher oder elektronischer Form notwendig.

Welche weiteren Möglichkeiten soll die elektronische Patientenakte zukünftig bieten?

Die nächste Ausbaustufe der ePA ist für das Jahr 2026 geplant - dann sollen noch einige neue Funktionen hinzukommen. So soll zum Beispiel der elektronische Medikationsplan in der ePA weitere Funktionen erhalten. 
Außerdem wird es möglich sein, alle Dokumente in der ePA auch im Volltext zu durchsuchen oder vom Smartphone über Neuigkeiten aus der ePA benachrichtigt zu werden.

Ab der nächsten Ausbaustufe soll es auch die Möglichkeit geben, auf freiwilliger Basis Daten aus der elektronischen Patientenakte pseudonymisiert für die gemeinwohlorientierte Forschung zur Verfügung zu stellen. Pseudonymisiert bedeutet, dass man die Daten nicht mehr der jeweiligen Person zuordnen kann. Die Freigabe von Daten soll dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Dafür werden die Daten nach strengen Regeln durch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit für einzelne Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt. Die ePA kann ganz normal für die eigene Gesundheitsversorgung genutzt werden, auch wenn man der Freigabe der Daten für Forschungszwecke widersprochen hat. 

Welche Vorteile hat die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Ort, an dem lebenslang alle persönlichen Gesundheits- und Behandlungsdaten abgelegt und gesammelt werden können, die ansonsten verstreut vorliegen. In der ePA sind diese Informationen sicher verwahrt und jederzeit verfügbar.

Die elektronische Patientenakte ist ein zentraler Ort, an dem lebenslang alle persönlichen Gesundheitsdaten gesammelt werden können.

Durch die elektronische Patientenakte können alle an einer Behandlung beteiligten Praxen, Krankenhäuser und Apotheken unkompliziert und schnell auf wichtige Gesundheitsinformationen ihrer Patientinnen und Patienten zugreifen. Dadurch wird die Krankengeschichte für alle Beteiligten besser nachvollziehbar. So können Ärztinnen und Ärzte schneller eine geeignete Behandlung wählen, Mehrfachuntersuchungen werden vermieden und es bleibt mehr Zeit für das persönliche Gespräch. 

In der ePA für alle wird auch eine Medikationsliste gespeichert. In diese Liste werden automatisch Medikamente aufgenommen, die über ein E-Rezept verschrieben werden. Mithilfe der Medikationsliste behalten sowohl Patientinnen und Patienten als auch das medizinische Personal leichter den Überblick über die verordneten Medikamente. In der Apotheke ermöglicht die Medikationsliste eine individuelle Beratung, beispielsweise im Hinblick auf Wechselwirkungen von Medikamenten.

Die ePA macht es leichter, den Arzt oder die Ärztin zu wechseln, weil in der neuen Praxis gleich alle relevanten Informationen zur Krankengeschichte vorliegen. Bei einem Wechsel der Krankenkasse wird die ePA für alle automatisch mitgenommen. 

Übrigens: Die elektronische Patientenakte ist an das Gesundheitsportal gesund.bund angebunden. So haben Sie auch von der elektronischen Patientenakte Zugriff auf verlässliche und verständliche Informationen rund um das Thema Gesundheit. 

Wie bekomme ich meine elektronische Patientenakte?

Spätestens im Februar 2025 haben alle gesetzlich Versicherten in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA für alle) erhalten, sofern sie der Einrichtung nicht widersprochen haben. Die Nutzung der ePA für alle ist freiwillig und kostenlos. Wer zuvor schon eine ePA hatte, kann diese einfach weiterführen.

Gut zu wissen: In der ePA für alle müssen Patientinnen und Patienten nicht mehr jeden Zugriff einzeln genehmigen. Bestimmten medizinischen Einrichtungen den Zugriff auf die eigene ePA zu verweigern, bleibt mithilfe der ePA-App oder über die Ombudsstelle der Krankenkasse möglich.

Auch wer sich später entscheidet, die ePA nicht nutzen zu wollen, kann jederzeit über die ePA-App oder direkt bei der Krankenkasse widersprechen. Die ePA wird dann gelöscht.

Auch Kinder und Jugendliche haben eine elektronische Patientenakte bekommen. Die ePA wird dabei zunächst von den Eltern oder einem sorgeberechtigten Vertreter verwaltet. Eltern können der Nutzung einer ePA für ihr Kind auch widersprechen. Ab dem 15. Geburtstag können Jugendliche ihre elektronische Patientenakte selbst führen oder ihr selbst widersprechen.

Nutzung der ePA mit der ePA-App

Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten eine ePA-App zur Verfügung. Mit der ePA-App Ihrer Krankenkasse können Sie vom Smartphone, Tablet oder Computer aus auf Ihre ePA zugreifen. So können Sie Ihre Gesundheitsdaten einsehen, neue Dokumente hochladen, verbergen oder auch löschen. In der ePA-App werden sensible Gesundheitsdaten gespeichert. Daher ist bei der erstmaligen Anmeldung in der App eine Identifizierung mit dem Personalausweis oder der elektronischen Gesundheitskarte und der jeweils zugehörigen PIN notwendig. 

Nutzung der ePA ohne die ePA-App

Wer kein Smartphone oder Tablet besitzt, kann die ePA auch über einen Computer benutzen oder eine Vertrauensperson beauftragen, die ePA über die ePA-App zu verwalten. 

Die Nutzung der ePA für alle ist aber auch ohne App oder Computer möglich. Die elektronische Patientenakte kann dann trotzdem durch Ärztinnen und Ärzte befüllt werden. Im Behandlungsfall kann medizinisches Personal durch das Einlesen der Gesundheitskarte auf die in der ePA gespeicherten Dokumente zugreifen und wichtige Informationen zur Krankengeschichte erhalten. 

Man sollte jedoch bedenken, dass die Möglichkeiten bei Nutzung der ePA ohne App oder Computer eingeschränkt sind. Man kann dann Dokumente in der ePA nicht selbstständig einsehen oder selbst hochladen. Außerdem kann man nicht selbstständig anpassen, welche der Praxen, Krankenhäuser und Apotheken, die einen versorgen, Zugriff auf die ePA haben sollen. Dafür muss man sich an die sogenannte Ombudsstelle der eigenen Krankenkasse wenden. Die Ombudsstellen unterstützen Versicherte bei der Verwaltung der ePA. Über die Ombudsstellen kann man sich auch informieren, welche Dokumente in der eigenen ePA wann und durch wen gespeichert, geöffnet oder gelöscht wurden. 

Wer hat Zugriff auf die elektronische Patientenakte? 

Wenn man in einer Praxis oder einem Krankenhaus behandelt wird, kann das medizinische Personal für einen begrenzten Zeitraum auf die ePA zugreifen. Der Zeitraum beträgt standardmäßig 90 Tage ab Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte. Allerdings kann man über die ePA-App für einzelne Praxen oder andere Gesundheitseinrichtungen den Zugriff verweigern. Man kann auch den Zeitraum des Zugriffs einschränken. Ebenso ist es möglich, diesen Zeitraum für eine bestimmte Praxis zu verlängern, zum Beispiel für die eigene Hausarztpraxis.

Sie entscheiden, was in Ihrer ePA gespeichert wird, wer Zugriff hat und für wie lange.

Darüber hinaus ist es möglich, den Zugriff auf einzelne in der ePA gespeicherte Unterlagen für alle medizinischen Einrichtungen zu verweigern oder nur ausgewählte Dokumente freizugeben. Bei der Medikationsliste und dem Medikationsplan ist es zudem möglich, den Zugriff nur für bestimmte Praxen oder Krankenhäuser zu erlauben. Wer die ePA-App nicht benutzt, kann auch über die Ombudsstelle der Krankenkasse den Zugriff auf die ePA verwalten. Krankenkassen selbst haben jedoch keinen Zugriff auf die Inhalte der ePA.

Apotheken haben ab dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte für 3 Tage Zugriff auf die ePA, solange man dem nicht widerspricht. Auch Arbeits- und Betriebsärzten sowie dem öffentlichen Gesundheitsdienst kann man den Zugriff auf die ePA für 3 Tage gewähren, indem man die Gesundheitskarte einlesen lässt.

Gut zu wissen: Es ist auch möglich, bis zu fünf Vertreterinnen oder Vertreter zu bestimmen. Die benannten Personen können dann ebenfalls die elektronische Patientenakte einsehen und verwalten. Das kann beispielsweise für ältere Menschen hilfreich sein oder für Menschen, die mobile Geräte nicht oder nur eingeschränkt bedienen können oder möchten.

Für die Benennung von Vertreterinnen oder Vertretern braucht man kein eigenes Smartphone oder Tablet. Die Vertreter können in der ePA Dokumente hochladen, verbergen oder löschen. Eine Vertreterin oder ein Vertreter kann jedoch weder der ePA als Ganzes widersprechen noch einen anderen Vertreter oder eine Vertreterin einrichten.

Bekommen auch Privatversicherte die ePA für alle?

Auch viele private Krankenversicherungen werden ihren Versicherten die elektronische Patientenakte für alle anbieten. Wenn Ihre Krankenversicherung die ePA für alle anbietet, werden Sie darüber informiert und haben auch hier die Möglichkeit zu widersprechen. Auch die privaten Krankenversicherungen stellen ihren Versicherten eine ePA-App zur Verfügung, mit der Sie die ePA vom Smartphone oder Tablet aus selbst verwalten können. Für die Anmeldung in der App benötigen Sie eine Krankenversichertennummer (KVNR) und eine Gesundheits-ID, die Sie jeweils bei Ihrer Krankenkasse beantragen können.

Privatversicherte können Arztpraxen dann über die ePA-App eine Zugriffsberechtigung für die elektronische Patientenakte erteilen. 

Mehr Informationen zur elektronischen Patientenakte für Privatversicherte finden Sie beim Verband der Privaten Krankenversicherung.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Der Zugriff auf das ePA-Aktensystem erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz. Die Server zur Verarbeitung der Daten stehen in Deutschland, unterliegen den deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen und werden regelmäßig überprüft. Alle Dokumente werden Ende-zu-Ende verschlüsselt transportiert. Krankenversicherungen haben auf die Inhalte der elektronischen Patientenakte keinen Zugriff.

Die App der Krankenversicherung für die elektronische Patientenakte muss von der gematik zugelassen sein. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden auch die Server, auf denen die Daten der ePA gespeichert werden, durch unabhängige Gutachter auf ihre Sicherheit hin überprüft. Um die Datensicherheit zu gewährleisten, sollten aber auch die Sicherheitsupdates des eigenen Smartphones regelmäßig durchgeführt werden. 

In der ePA werden alle Vorgänge und Zugriffe für drei Jahre protokolliert. Somit ist für Sie nachvollziehbar, wer in Ihrer ePA beispielsweise Dokumente herunterlädt, einstellt oder löscht. 

Seit der Testphase Anfang des Jahres 2025 wurden außerdem weitere Maßnahmen getroffen, damit die ePA bundesweit sicher eingesetzt werden kann. Mögliche Sicherheitslücken, die zuvor identifiziert wurden, konnten so geschlossen werden. So wurden unter anderem Maßnahmen getroffen, um Massen-Angriffe auf Patientenakten zu vermeiden. Der Behandlungskontext wurde zusätzlich abgesichert, damit die ePA nur im richtigen Zusammenhang und nur von berechtigtem medizinischem Personal eingesehen werden kann.

Nähere Informationen dazu, welche zusätzlichen Sicherheitsmaßahmen vorgenommen wurden, finden Sie in den FAQ der gematik.

Weitere Informationen

Vertiefende Informationen zur elektronischen Patientenakte bietet die Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

Geprüft durch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik).

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