Apotheken – Arzneimittelversorgung und persönliche Beratung

Apotheken sind ein fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Neben der Abgabe von Arzneimitteln und der persönlichen Beratung zu gesundheitlichen Themen übernehmen Apotheken weitere Aufgaben. 

Auf einen Blick

  • Apotheken stellen sicher, dass alle Menschen flächendeckend und jederzeit mit Arzneimitteln versorgt sind.
  • Außer Arzneimitteln bieten sie auch weitere Gesundheitsprodukte zum Verkauf oder Verleih an.
  • Darüber hinaus kann man in Apotheken umfassende Beratung zu Medikamenten und Gesundheitsthemen erhalten.
  • Hat man keine Apotheke in der Nähe, kann man Medikamente durch Boten der Apotheke oder Versand bekommen.
Apothekerin und Apotheker sortieren Medikamente in Regale ein.

Was machen Apotheken?

Apotheken sollen sicherstellen, dass alle Menschen in Deutschland flächendeckend und rund um die Uhr mit Arzneimitteln versorgt sind. Apotheken haben dafür eine Vielzahl an Arzneimitteln vorrätig und bieten Nacht- und Notdienste an. 

In Apotheken arbeiten Personen aus verschiedenen Berufsgruppen, die sich mit Arzneimitteln auskennen. Sie geben Arzneimittel ab und beraten zur Arzneimittelsicherheit, speziell zur Anwendung, zu Neben- und Wechselwirkungen und zur Aufbewahrung und Entsorgung. Neben Arzneimitteln bekommt man in Apotheken aber auch viele andere Produkte rund um das Thema Gesundheit wie Pflegeprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel.

Manche Apotheken bieten weitere pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) an. Dazu gehören zum Beispiel eine erweiterte Medikationsberatung bei Patienten, die mehrere Arzneimittel einnehmen müssen, Impfungen, Botendienste und Beratungen in speziellen Gesundheitsfragen

Was gehört zum Sortiment einer Apotheke?

Zum Sortiment von Apotheken gehören verschiedene Produkte, die zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden oder der Erhaltung und Förderung der Gesundheit dienen. Dazu gehören unter anderem:

  • Arzneimittel
  • Gesundheits- und Medizinprodukte
  • Pflegeprodukte
  • Verleih-Produkte wie zum Beispiel Milchpumpen für Stillende
Zum Sortiment einer Apotheke gehören: Fertig- und Rezepturarzneimittel, Gesundheits- und Medizinprodukte, Pflegeprodukte, Verleih-Produkte

Arzneimittel

Ein großer Teil der Produkte in einer Apotheke sind Arzneimittel, welche industriell hergestellt wurden (Fertigarzneimittel). Apotheken haben hunderte solcher Arzneimittel vorrätig, um eine schnelle und möglichst lückenlose Versorgung zu gewährleisten. 

Es gibt rezeptpflichtige, apothekenpflichtige und frei verkäufliche Arzneimittel. Rezeptpflichtige Arzneimittel erhält man nur mit einem ärztlichen Rezept. Die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel trägt für gesetzlich Versicherte in der Regel die Krankenkasse. Erwachsene müssen dafür allerdings für gewöhnlich Zuzahlungen leisten. 

Apothekenpflichtige Arzneimittel bekommt man ohne Rezept, aber sie dürfen nur durch Apotheken verkauft werden. Dazu gehören zum Beispiel die meisten Erkältungsmittel und einige Schmerzmittel. 

Frei verkäufliche Arzneimittel kann man auch außerhalb von Apotheken kaufen, zum Beispiel in Drogeriemärkten. Zu frei verkäuflichen Arzneimitteln zählen unter anderem Arzneitees oder Vitaminpräparate. 

Apotheken können Arzneimittel auch individuell anfertigen, falls es kein passendes Fertigarzneimittel gibt. Individuell angefertigte Arzneimittel nennt man Rezepturarzneimittel. Sie werden in der Apotheke nach ärztlicher Verschreibung hergestellt. 

Ein Grund für eine Anfertigung kann zum Beispiel sein, dass es ein Medikament nicht in der benötigten Dosierung oder Darreichungsform gibt. Eine individuelle Anfertigung kann auch sinnvoll sein, wenn man bestimmte Inhaltsstoffe von Arzneimitteln nicht verträgt. 

Zu beachten: Kinder benötigen in der Regel andere Dosierungen als Erwachsene. Die notwendigen Dosierungen sind bei Fertigarzneimitteln jedoch nicht immer vorhanden. Für Kleinkinder kann es außerdem schwierig sein, Tabletten oder Kapseln einzunehmen. Säfte sind daher für Kinder mitunter besser geeignet. 

Gesundheits- und Medizinprodukte

Neben Arzneimitteln verkaufen Apotheken auch Gesundheits- und Medizinprodukte wie Pflaster und Fieberthermometer. Wie Sanitätshäuser und Orthopädie-Fachgeschäfte sind Apotheken außerdem zur Abgabe von Hilfsmitteln berechtigt. Hilfsmittel sind zum Beispiel Inkontinenzeinlagen, Kompressionsstrümpfe oder Inhalationsgeräte. Mitunter können bestimmte Hilfsmittel wie Gehhilfen auch in der Apotheke ausgeliehen werden.

Einen Verleih-Service bieten manche Apotheken zudem für weitere Produkte an, zum Beispiel für Blutdruckmessgeräte, Milchpumpen oder Baby-Waagen. 

Zu welchen Themen kann ich mich in der Apotheke beraten lassen?

In der Apotheke kann man sich zu vielen gesundheitlichen Themen beraten lassen. Dazu gehören zum Beispiel Beratungen zu Arzneimitteln und Gesundheitsberatungen. Eine spezielle Form der Arzneimittelberatung sind Medikationsanalysen.

Bei gesundheitlichen Beschwerden führt der erste Gang oftmals in die Apotheke. Apothekerinnen und Apotheker können anhand der geschilderten Beschwerden beraten, ob ein Besuch in der Arztpraxis notwendig ist und welche Arzneimittel helfen können. Bei der Abgabe von Arzneimitteln informieren Apothekerinnen und Apotheker über mögliche Nebenwirkungen und die richtige Einnahme. Einige Medikamente müssen zum Beispiel auf nüchternen Magen eingenommen werden, andere werden besser in Kombination mit bestimmten Lebensmitteln aufgenommen. 

Apothekerinnen und Apotheker kennen sich außerdem damit aus, ob verschiedene Arzneimittel miteinander kombiniert werden dürfen. Sie können mögliche Nebenwirkungen einer Arzneimitteltherapie erkennen und bestenfalls verhindern. 

Manche Apotheken bieten zudem Leistungen zur Vorbeugung von Erkrankungen und zur Förderung der Gesundheit an. Das können zum Beispiel Vorträge zu gesundheitlichen Themen wie Ernährung oder zu Erkrankungen sein. Aber auch Impfungen gegen COVID-19 und Grippe zählen zu den vorbeugenden Leistungen von Apotheken. Außerdem gibt es Kooperationen zwischen Krankenkassen und Apotheken mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Zum Beispiel können sich Menschen mit Diabetes im Rahmen einer solchen Kooperation in einer Apotheke beraten lassen. Dadurch soll die jeweilige Arzneimitteltherapie verbessert werden. In vielen Apotheken kann man zudem den Blutdruck oder Blutzucker messen lassen.

Eine Beratung durch die örtliche Apotheke kann auch telefonisch oder per Chat erfolgen. Die Beratung per Chat können Apotheken über das Apothekenportal der Gesellschaft für digitale Services der Apotheken (ApoGuide) durchführen. Der Chat ist zum Beispiel für Menschen gedacht, die eine Beratung in der Apotheke vor Ort nicht wahrnehmen können. Davon profitieren insbesondere ältere Menschen oder Menschen in ländlichen Regionen. 

Für wen ist eine Medikationsanalyse oder ein Medikationsmanagement sinnvoll?

Eine Medikationsanalyse oder ein Medikationsmanagement kann für Menschen sinnvoll sein, die mehrere unterschiedliche Medikamente einnehmen. Oftmals werden die Medikamente von verschiedenen Ärzten verordnet und zusammen mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln eingenommen. Dadurch kann es zu Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten oder vermehrten Nebenwirkungen kommen. 

Um eine Arzneimitteltherapie zu verbessern und sicherer zu machen, kann man in Apotheken eine Medikationsanalyse in Anspruch nehmen. Bei einer Medikationsanalyse verschafft sich die Apothekerin oder der Apotheker einen Überblick über alle Arzneimittel, die man einnimmt.

Dabei werden zum Beispiel folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Wie oft und wann wird ein Medikament eingenommen?
  • In welcher Dosierung wird es eingenommen?
  • Welche Ernährungsgewohnheiten gibt es?
  • Werden Alkohol oder Tabak konsumiert?

All diese Aspekte haben Einfluss darauf, ob ein Medikament die gewünschte Wirkung erzielt und ob Nebenwirkungen auftreten. Am Ende der Medikationsanalyse erhält man einen vollständigen und individuell angepassten Medikamentenplan. 

Gut zu wissen: Nimmt man regelmäßig mindestens 5 verschreibungspflichtige Medikamente ein, hat man einmal pro Jahr Anspruch auf eine kostenlose Medikationsanalyse – unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Eine zusätzliche Medikationsanalyse kann man bekommen, wenn sich der Medikamentenplan stark ändert. 

An eine Medikationsanalyse kann sich ein sogenanntes Medikationsmanagement anschließen. Im Rahmen dessen wird man von der Apothekerin oder dem Apotheker bei der Arzneimitteltherapie weiterführend betreut. Je nach Bedarf spricht sich die Apothekerin oder der Apotheker auch mit den behandelnden Ärzten ab. 

Geht man regelmäßig zur selben Apotheke kann es zudem sinnvoll sein, in dieser Apotheke ein Patientenkonto anlegen zu lassen. Dort können neben dem aktuellen Medikamentenplan zum Beispiel auch Allergien hinterlegt werden. So lässt sich einfacher überprüfen, ob ein neues Arzneimittel geeignet ist und mit den bisherigen Medikamenten kombiniert werden kann.

In einem Patientenkonto bei der Apotheke können zum Beispiel aktuelle Medikamente und Allergien hinterlegt werden.

Wer gehört zum Fachpersonal in einer Apotheke?

In einer Apotheke arbeitet Fachpersonal aus verschiedenen pharmazeutischen Berufsgruppen zusammen. Geleitet wird jede Apotheke von einer Apothekerin oder einem Apotheker.

Apothekerinnen und Apotheker haben Pharmazie studiert. Die Pharmazie beschäftigt sich damit, wie Arzneimittel beschaffen sind, wie sie zubereitet und angewendet werden. Das Studium bildet die Grundlage dafür, Arzneimittel herstellen und abgeben zu dürfen. Während der Öffnungszeiten ist immer ein Apotheker oder eine Apothekerin in jeder Apotheke anwesend.

Neben Apothekern arbeiten auch Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) in Apotheken. Sie unterstützen die Apothekerinnen und Apotheker bei ihren täglichen Arbeiten. Zu den Aufgaben einer pharmazeutisch-technischen Assistentin oder eines Assistenten gehören unter anderem die Unterstützung bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln sowie Labortätigkeiten wie Harn- und Blutuntersuchungen. 

Ein weitere Berufsgruppe in Apotheken sind Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA). Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte kümmern sich um die Warenwirtschaft. Sie verwalten und pflegen den Bestand an Arzneimitteln und Medizinprodukten in der Apotheke. Sie bestellen neue Waren, organisieren die Lagerung des Apotheken-Sortiments und gestalten das Marketing der Apotheke mit. Außerdem übernehmen sie kaufmännische Aufgaben wie die Sortimentspflege oder Abrechnungsvorgänge.

Wie ist der Betrieb einer Apotheke in Deutschland geregelt?

In Deutschland darf an jedem Ort und zu jeder Zeit eine Apotheke gegründet werden. Es gilt die sogenannte Niederlassungsfreiheit. Das bedeutet, dass es nicht gesetzlich geregelt ist, wie viele Apotheken es an einem Ort gibt. 

Allerdings darf eine Apotheke in Deutschland nur von Apothekerinnen und Apothekern betrieben werden. Der Betrieb einer Apotheke muss zuvor von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Eine Apothekerin oder ein Apotheker darf außerdem nur eine Apotheke mit höchstens 3 weiteren Filialen betreiben. Der Apotheker oder die Apothekerin ist verpflichtet, die Apotheke eigenverantwortlich zu leiten, um eine unerwünschte Einflussnahme Dritter zu verhindern. Zudem darf eine Apotheke grundsätzlich nur betrieben werden, wenn ein Apotheker oder eine Apothekerin anwesend sind. 

Diese Regelungen dienen dem Verbraucherschutz. Sie sollen dafür sorgen, dass die Arzneimittelversorgung in der persönlichen Verantwortung der Apothekerinnen und Apotheker liegt.

Damit man zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie an Wochenenden und Feiertagen Arzneimittel bekommen kann, gibt es verschiedene Dienstregelungen für Apotheken. Grundsätzlich muss eine Apotheke zu jeder Zeit dienstbereit sein. Die Organisation der Dienstbereitschaft ist Aufgabe der Apothekerkammern der Länder. Gibt es in einer Region nur wenige Apotheken, kann es sein, dass eine einzelne Apotheke dauerhaft dienstbereit ist. In anderen Regionen können sich mehrere Apotheken damit abwechseln.  

Wie finanziert sich eine Apotheke?

Eine Apotheke finanziert sich hauptsächlich über den Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Durchschnittlich machen diese Einnahmen mehr als 80 Prozent des Apotheken-Umsatzes aus.

Wichtig zu wissen: Wie viel ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel kosten darf, ist bundesweit einheitlich geregelt. Eine Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels kostet also in jeder Apotheke auf dem Land und in der Stadt dasselbe.

Die Preise der apothekenpflichtigen und frei verkäuflichen Arzneimittel sind hingegen nicht einheitlich geregelt. Jede Apotheke entscheidet selbst, zu welchem Preis sie ein solches Arzneimittel verkauft. Das Arzneimittel kann also je nach Ort und Apotheke unterschiedlich viel kosten. 

Eine weitere Einnahmequelle von Apotheken sind Vergütungen für Tätigkeiten mit größerem Aufwand. Dazu gehört zum Beispiel die Herstellung eines Rezepturarzneimittels. Der größere Aufwand wird zusätzlich vergütet. Die Abgabe bestimmter Medikamente muss außerdem sehr sorgfältig dokumentiert werden. Auch dafür erhalten Apotheken eine zusätzliche Vergütung. Pharmazeutische Dienstleistungen und Impfungen können ebenfalls durch Apotheken abgerechnet werden.   

Wie kann ich Medikamente bekommen, wenn ich keine Apotheke in meiner Nähe habe?

Hat man keine Apotheke in der Nähe, können Medikamente durch den Botendienst einer Apotheke oder über einen Versandhandel bezogen werden. Rezepte können außerdem über Rezeptsammelstellen eingelöst werden.

Arzneimittelversandhandel

Seit dem Jahr 2004 dürfen Arzneimittel auch im Versandhandel vertrieben werden. Apothekerinnen und Apotheker benötigen hierzu eine entsprechende Versanderlaubnis. Voraussetzung für eine solche Erlaubnis ist unter anderem der Betrieb einer niedergelassenen Apotheke. Patientinnen und Patienten können Arzneimittel über die Apotheke bestellen und bekommen diese dann nach Hause geliefert. Das funktioniert auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Rezepte können per Post eingesendet oder mittels E-Rezept digital übermittelt werden.  

Eine Liste mit deutschen Apotheken, die Arzneimittelversand anbieten, finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Zu beachten: Auch Apotheken in manchen anderen europäischen Ländern dürfen Arzneimittel nach Deutschland versenden. Seriöse Apotheken, die Arzneimittel versenden, tragen ein einheitliches Sicherheitslogo.

Wie Sie das Sicherheitslogo erkennen, auf das sie beim Kauf von Arzneimitteln im Internet achten sollten, erfahren Sie im Artikel zu Arzneimitteln.

Rezeptsammelstellen

Eine Rezeptsammelstelle funktioniert wie ein Briefkasten: Patientinnen und Patienten werfen Rezepte ein. Dafür braucht man einen Ausdruck des E-Rezepts, den man sich in der Arztpraxis geben lassen kann. Mitarbeiter der Apotheke holen die Rezepte täglich ab und beliefern die Patienten mit den entsprechenden Arzneimitteln. 

Wie finde ich eine Apotheke in meiner Nähe?

Um eine Apotheke in der Nähe zu finden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. An den Apotheken gibt es Aushänge mit Informationen zu den nächstgelegenen Notdienst-Apotheken.

Aber auch im Internet oder telefonisch erhalten Sie Auskunft: 

Über die Apothekensuche des offiziellen Gesundheitsportals der deutschen Apothekerinnen und Apotheker können Sie eine nahegelegene Apotheke finden. Über deren Apotheken-Notdienstsuche erfahren Sie auch, welche Apotheke in Ihrer Nähe Notdienst hat. 

Zu nahegelegenen Nacht- und Notdienst-Apotheken erhalten Sie zudem Auskunft von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Diese können Sie auf verschiedenen Wegen erreichen:

Kostenlos über das Festnetz unter der 0800 00 22 8 33

Kostenpflichtig über das Mobiltelefon unter der 22 8 33

Kostenpflichtig über eine SMS mit ihrer Postleitzahl an die 22 8 33

Geprüft durch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA).

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