Gesundheitsversorgung Medizinische Vorsorgeleistungen: Mit einer Kur die Gesundheit fördern

Ein Kind allein großziehen oder Angehörige pflegen - der Alltag kann aus verschiedenen Gründen körperlich oder seelisch belastend sein. Kuren sollen helfen, die eigene Gesundheit dabei nicht aus den Augen zu verlieren.

Auf einen Blick

  • Das Ziel einer Kur ist es, körperlichen und seelischen Erkrankungen vorzubeugen.
  • Zum Einsatz kommen beispielsweise verschiedene Entspannungsangebote, Bäder, Massagen und leichte körperliche Betätigung.
  • Die Dauer einer Kur beträgt in der Regel drei Wochen.
  • Es wird zwischen ambulanten und stationären Kuren unterschieden, für die unterschiedliche Voraussetzungen gelten.
  • Auf die besonderen Bedürfnisse von Eltern oder pflegenden Angehörigen sind Mutter-/Vater-Kind-Kuren beziehungsweise Kuren für pflegende Angehörige zugeschnitten.
  • Die Kosten für die Kurbehandlungen und gegebenenfalls für den stationären Aufenthalt können von Krankenkassen übernommen werden. Eine Kur muss dafür ärztlich begründet und verordnet werden.
Mutter und Tochter im Schwimmbecken.

Was ist eine Kur?

Besondere Belastungen im Alltag oder im Beruf können auf die Dauer zu seelischen oder körperlichen Erkrankungen führen. Damit es nicht so weit kommt, kann es hilfreich sein, rechtzeitig eine Auszeit von Alltag und Beruf zu nehmen. Kuren sollen solche Auszeiten bieten und drohende Erkrankungen verhindern. Sie kommen also zum Einsatz, bevor eine Krankheit auftritt.

Darin unterscheidet sich die Kur von einer Reha, bei der nach dem Auftreten einer Erkrankung oder nach einem Unfall der Gesundheitszustand wieder verbessert werden soll. Zur besseren Unterscheidung werden Kuren daher auch manchmal Vorsorge-Kuren genannt. Allerdings müssen auch als Voraussetzung für eine Vorsorge-Kur schon erste Anzeichen für eine geschwächte Gesundheit vorliegen. Die Grenzen zwischen Kur und Reha können daher fließend sein.

Gut zu wissen: Der Begriff „Kur“ taucht seit dem Jahr 2000 nicht mehr in Gesetzestexten auf. Er wird aber im allgemeinen Sprachgebrauch noch verwendet. Offiziell fallen Vorsorge-Kuren unter den Begriff „Medizinische Vorsorgeleistungen“.

Eine Vorsorge-Kur dient vor allem der Entspannung und Erholung. Dafür besucht man in der Regel für die Dauer von drei Wochen eine Kur-Einrichtung. Ein längerer Aufenthalt ist möglich, wenn es medizinisch notwendig ist. Je nach Kurort werden in den Kur-Einrichtungen verschiedene Behandlungen angeboten. Zum Einsatz kommen zum Beispiel Massagen, Bäder und leichte körperliche Betätigung. 

Das Kur-Angebot umfasst zum Beispiel Massagen, Bäder, leichte körperliche Betätigung und Entspannungsangebote.

Eine Kur kann ambulant oder stationär erfolgen. Bei einer ambulanten Kur an einem anerkannten Kurort sucht man sich selbst eine Unterkunft und besucht die Kur-Einrichtung nur für die Behandlungen und Anwendungen. Während einer stationären Kur ist man in der Kur-Einrichtung auch untergebracht und bekommt Verpflegung. 

Stationäre Kuren kommen in Frage, wenn die ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen oder nicht umgesetzt werden können. Außerdem finden Kuren für spezielle Zielgruppen wie Eltern oder Kinder stationär statt. Angebote für Eltern umfassen Mutter-/Vater-Kind-Kuren sowie Väterkuren beziehungsweise Mütterkuren. Ambulante Kuren können in der Regel alle drei Jahre genehmigt werden, stationäre Kuren alle vier Jahre.

Eine Kur dient der Erholung und soll seelischen und körperlichen Erkrankungen vorbeugen.

Für Medizinische Vorsorgeleistungen wie Kuren sind die Krankenversicherungen zuständig. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für kurärztliche Behandlungen sowie die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilsmitteln. Welche der sonstigen anfallenden Kosten in welchem Ausmaß übernommen werden, hängt von der Krankenkasse und der Art der Kur ab. Erwachsene Versicherte müssen in der Regel mit den gesetzlichen Zuzahlungen rechnen. 

Für wen kommt eine Kur in Frage?

Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Kur haben alle gesetzlich Krankenversicherten. Damit Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können, muss eine Kur von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und begründet werden. Eine Kur kann medizinisch sinnvoll sein, wenn 

  • aufgrund von Gesundheitsrisiken eine Erkrankung droht
  • eine Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung zu erwarten ist
  • eine Pflegebedürftigkeit droht
  • bei Kindern die gesundheitliche Entwicklung gefährdet ist

Außerdem sollte es bereits erste Hinweise für eine geschwächte Gesundheit geben. Das können zum Beispiel anhaltende Erschöpfung, das Gefühl des „Ausgebranntseins“, Rückenschmerzen oder Schlafstörungen sein. Auch Gesundheitsrisiken wie Übergewicht und Rauchen sind für einen Kur-Antrag relevant. In der Kur kann es dann auch darum gehen, abzunehmen oder sich das Rauchen abzugewöhnen.

Gesundheitsrisiken können außerdem herausfordernde Lebensumstände sein, die einem körperlich oder seelisch viel abverlangen. Dazu gehören beispielsweise: 

  • ein Kind mit Behinderung großziehen
  • alleinerziehend sein
  • Angehörige pflegen

Eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass am Wohnort verfügbare Behandlungen und Heilmittel bereits ausgeschöpft wurden. Dabei muss auch berücksichtigt werden, ob Maßnahmen am Wohnort aufgrund der beruflichen oder familiären Situation überhaupt in Anspruch genommen werden können. So kann es zum Beispiel sein, dass eine alleinerziehende und berufstätige Mutter es nicht schafft, regelmäßige Behandlungen wahrzunehmen. Dann können nötige Maßnahmen möglicherweise besser während einer Kur durchgeführt werden und die Kostenübernahme begründet werden.

Die Bedingungen einer Kostenübernahme bei privat Versicherten hängen vom gewählten Versicherungstarif ab.

Welche Arten von Kuren gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen ambulanten und stationären Kuren unterschieden. Darüber hinaus gibt es Kuren, die sich an spezielle Zielgruppen richten, zum Beispiel Eltern, Kinder und Jugendliche oder pflegende Angehörige. 

Ambulante Kuren

Sind alle Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge am Wohnort ausgeschöpft, kann eine ambulante Kur an einem Kurort beantragt werden. Damit die Kosten der Behandlungen am Kurort übernommen werden können, muss der Kurort staatlich zugelassen sein. Es handelt sich dann um einen sogenannten anerkannten Kurort. Um die Anreise zum Kurort sowie Unterbringung und Verpflegung muss man sich dabei selbst kümmern. Eine ambulante Kur kann alle drei Jahre genehmigt werden.

Wichtig zu wissen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten vorab klären, ob sie für eine geplante ambulante Kur Urlaub nehmen müssen. Grundsätzlich besteht für medizinische Vorsorgeleistungen das Recht auf Lohnfortzahlung während der Maßnahme. Im Fall der Lohnfortzahlung muss kein Urlaub genommen werden. Für ambulante Kuren müssen dafür jedoch bestimmte Bedingungen eingehalten werden – neben der medizinischen Notwendigkeit muss auch die Kur-Einrichtung bestimmte Anforderungen des Sozialgesetzbuches erfüllen. Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen bietet zum Beispiel das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Zu den ambulanten Kuren zählen auch sogenannte Kompaktkuren. Sie kommen in Frage, wenn die Voraussetzungen für eine Kur gegeben sind, gleichzeitig aber auch eine chronische Erkrankung vorliegt, wie beispielsweise Osteoporose, Migräne oder Arthrose. Dabei werden Patientinnen und Patienten mit ähnlichen Krankheitsbildern in Gruppen von 10 bis 15 Teilnehmenden zusammen behandelt. So kann auf die krankheitsspezifischen Bedürfnisse und Anforderungen besonderes Augenmerk gelegt werden. Die Anwendungen finden gemäß einem festgelegten Terminplan statt. Kompaktkuren sind besonders intensiv und umfassen ähnlich viele Maßnahmen wie eine stationäre Kur.  

Um die Anreise, Unterbringung und Verpflegung am Kurort muss man sich bei einer ambulanten Kur selbst kümmern.

Stationäre Kuren

Stationäre Kuren kommen in der Regel erst in Betracht, wenn ambulante Kuren nicht ausreichend, nicht möglich oder nicht sinnvoll sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man in Schichten oder auf Montage arbeitet und die ambulanten Maßnahmen am Wohnort nicht genutzt werden können. Außerdem zählen Kuren für spezielle Zielgruppen zu den stationären Kuren, wie zum Beispiel Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren.

Während einer stationären Kur ist man in der Kur-Einrichtung untergebracht und wird dort auch verpflegt. Stationäre Kuren können im Regelfall alle vier Jahre beantragt werden.

Wichtig zu wissen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht für die Zeit einer stationären Kur eine Lohnfortzahlung zu. Sie müssen für eine stationäre Kur also keinen Urlaub nehmen. Achten Sie aber darauf, Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über die geplante Kur zu informieren.

Kuren für Eltern

Familie und Beruf zu vereinbaren, kann herausfordernd sein. Insbesondere ständiger Zeitdruck führt bei Eltern häufig zu Überlastung und Erschöpfung. Auf die besonderen Bedürfnisse von Müttern und Vätern wird bei einer Mutter-Kind-Kur beziehungsweise Vater-Kind-Kur Rücksicht genommen. Dabei fährt ein Elternteil gemeinsam mit einem Kind zu einer stationären Kur. Mutter-/Vater-Kind-Kuren dienen in erster Linie der Erholung des Elternteils, deshalb darf die Mitnahme des Kindes den Behandlungserfolg des Elternteils nicht gefährden. Folgende Gründe kann es dafür geben, nicht allein, sondern mit seinem Kind zur Kur zu fahren:

  • Das Kind ist ebenfalls behandlungsbedürftig und kann in der Kur-Einrichtung mitbehandelt werden. Das Kind benötigt in diesem Fall ein eigenes ärztliches Attest.
  • Die Kur soll auch dazu dienen, das Verhältnis oder die Bindung zwischen Elternteil und Kind zu verbessern.
  • Die Trennung des Kindes von der Mutter beziehungsweise vom Vater ist nicht zumutbar oder eine Betreuung des Kindes zu Hause ist nicht anderweitig möglich.
Mutter-/Vater-Kind-Kuren dienen in erster Linie der Erholung des Elternteils.

Kinder können in der Regel nur bis zu einem Alter von 12 Jahren mitgenommen werden. Für Kinder mit Behinderungen gibt es keine Altersgrenze. Entsprechende Kur-Kliniken bieten während der Behandlungszeiten des Elternteils Kinderbetreuung und bei Bedarf schulbegleitenden Unterricht an. Die Freizeit verbringt die Mutter beziehungsweise der Vater mit dem Kind gemeinsam.

Gut zu wissen: Manchmal kann es hilfreich oder auch medizinisch notwendig sein, dass eine Begleitperson zu einer stationären Kur mitfährt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn mehrere Kinder mit zur Kur fahren oder die Kur ohne Begleitperson nicht durchgeführt werden kann. Besteht eine medizinische Notwendigkeit, werden auch für die Begleitperson die Kosten für Verpflegung und Unterkunft von der Krankenkasse übernommen. Besteht keine medizinische Notwendigkeit, sollten Sie sich vorab bei der Kureinrichtung erkundigen, ob eine Begleitperson mitfahren kann und welche Bedingungen dafür gegebenenfalls gelten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson müssen dann selbst übernommen werden.

Mütterkuren und Väterkuren sind ebenfalls auf die Bedürfnisse von Müttern beziehungsweise Vätern ausgerichtet, finden jedoch ohne Kinder statt. Auch diese Kuren sind stationäre Kuren. Sie richten sich an Eltern mit noch im Haushalt lebenden Kindern bis 17 Jahren. Für Eltern von Kindern mit Behinderungen gibt es auch hier keine Altersvorgabe.

Für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren können Sie für die Zeit Ihres Kuraufenthaltes eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse oder Familienpflege beim Jugendamt beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Kinderbetreuung übernehmen kann. Erkundigen Sie sich dazu bei Bedarf bei Ihrer Krankenkasse und gegebenenfalls beim Jugendamt und lassen Sie sich beraten. Beratungsangebote finden sie auch am Ende dieses Artikels unter „Rat und Hilfe“.

Kuren für pflegende Angehörige

Auch Menschen, die Angehörige pflegen, stehen sowohl körperlich als auch seelisch oft vor besonderen Herausforderungen. Sie benötigen daher in besonderem Maße Erholung und Zeit für sich.

Wenn Sie Angehörige pflegen, kann die Krankenkasse unter folgenden Voraussetzungen eine solche Kur bewilligen:

  • die pflegebedürftige Person hat einen Pflegegrad
  • Sie führen die Pflege seit mindestens 6 Monaten aus
  • Sie sind bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person bekannt

Obwohl es vereinzelt die Möglichkeit gibt, seine pflegebedürftigen Angehörigen zur Kur mitzunehmen, empfiehlt es sich, die Kur allein anzutreten. So hat man den Kopf frei, um sich zu entspannen und Kraft zu tanken. Die Versorgung der pflegebedürftigen Angehörigen kann für den Zeitraum der Kur beispielsweise über eine Verhinderungspflege oder eine Kurzzeitpflege sichergestellt werden. Soll und will die pflegebedürftige Person dennoch zum Kurort mitkommen, besteht seit dem 01. Juli 2024 ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Weitere Informationen zum Anspruch auf Kostenübernahme bei Mitfahrt von pflegebedürftigen Angehörigen und zur Kur für pflegende Angehörige allgemein erhalten Sie beim Müttergenesungswerk.

Welche Kurorte gibt es und worin unterscheiden sie sich?

In Deutschland gibt es mehr als 350 anerkannte Kurorte und Heilbäder, die sich in ihrem Behandlungs-Angebot unterscheiden. Dabei ist die Lage des Kurortes oft entscheidend, denn es kommen in der Regel ortstypische Heilmittel zur Anwendung. So gibt es beispielsweise Luftkurorte, Kurorte mit Mineral- und Thermalquellen oder Seeheilbäder am Meer.

Auch im europäischen Ausland gibt es anerkannte Kurorte. Was es hierbei zu beachten gibt und welche Voraussetzungen für eine Kostenerstattung gelten, sollten Sie bei Interesse vorab bei Ihrer Krankenkasse erfragen. 

Eine Übersicht über anerkannte Kurorte in Deutschland gibt es zum Beispiel auf der Webseite des Deutschen Heilbäderverbands.

Kann ich mir den Kurort selbst aussuchen?

Bei ambulanten Kuren wählen Sie grundsätzlich selbst einen der anerkannten Kurorte aus. Entscheiden Sie dafür am besten gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, welcher Kurort für Sie am geeignetsten ist.

Auch bei stationären Kuren müssen die gesetzlichen Krankenkassen Ihre Wünsche grundsätzlich berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass es sich um staatlich anerkannte Kur-Einrichtungen handelt. Außerdem muss das Behandlungsangebot der Kur-Einrichtung zu Ihren medizinischen und persönlichen Bedürfnissen passen. Die Anforderungen an die Kur-Einrichtung werden im Kur-Antrag eingetragen.

Krankenkassen müssen Ihre Wünsche bei der Auswahl des Kurortes so weit wie möglich berücksichtigen.

Gesetzliche Krankenkassen sind allerdings auch an ein sogenanntes Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. Das bedeutet, dass Ihnen Ihre Krankenkasse für eine stationäre Kur auch eine andere Kur-Einrichtung zuweisen oder vorschlagen kann, wenn diese alle nötigen Anforderungen erfüllt, aber kostengünstiger ist. Wenn Sie in einem solchen Fall auf Ihrer Wunsch-Einrichtung bestehen, kann es sein, dass Sie für die Mehrkosten selbst aufkommen müssen. Ein Widerspruch gegen die Ablehnung Ihrer Wunsch-Klinik kann sich dennoch lohnen. Sie sollten dafür gut begründen, warum Ihr Wunsch-Kurort am besten geeignet ist, um Ihre Gesundheit zu fördern.

Erkundigen Sie sich am besten im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, wie diese bei der Auswahl des Kurortes vorgeht.

Welche Kosten werden bei einer Kur übernommen?

Ambulante Kuren

Sind alle Voraussetzungen für eine Kur gegeben, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei einer ambulanten Kur die Kosten für die Behandlungen und Maßnahmen in der Kur-Einrichtung. Dazu zählen die kurärztlichen Behandlungen, die verordneten Arzneimittel, Heilmittel und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.

Für die therapeutischen Anwendungen und die ärztlichen Verordnungen müssen erwachsene Versicherte in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und Anreise können je nach Krankenkasse zum Teil übernommen werden. Näheres regeln die Satzungen der Krankenkassen. Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Kostenübernahme vom gewählten Tarif ab.

Stationäre Kuren 

Bei stationären Kuren wie Mutter-/Vater-Kind-Kuren werden nicht nur die Behandlungen und Maßnahmen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, sondern auch Unterkunft und Verpflegung. Fahrtkosten werden ebenfalls übernommen, vorausgesetzt, es handelt sich um die kostengünstigste Reisemöglichkeit.

Die gesetzlichen Zuzahlungen für erwachsene Versicherte betragen wie bei allen stationären Aufenthalten 10 Euro pro Tag. Für die Fahrkosten müssen Versicherte maximal 10 Euro pro Fahrt zuzahlen.

Wichtig zu wissen: Überschreiten Ihre Zuzahlungen für Krankenkassenleistungen einen bestimmten Anteil Ihres Einkommens, können Sie sich bei der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Wie beantrage ich eine Kur?

Sprechen Sie zunächst mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und schildern sie Ihre gesundheitliche Situation. Relevant sind dabei nicht nur körperliche und seelische Beschwerden, sondern auch sonstige Gesundheitsrisiken und Ihre persönlichen Lebensumstände. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihnen dann sagen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Kur erfüllen.

Kommt eine Kur aus ärztlicher Sicht für Sie in Frage, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Formulare für den Kur-Antrag anfordern, für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen halten die Praxen die Formulare vor. Füllen Sie diese gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus. Soll im Rahmen einer Mutter-/Vater-Kind-Kur auch das Kind mitbehandelt werden, muss auch die Kinderärztin oder der Kinderarzt einen Verordnungsbogen ausfüllen. Wünsche bezüglich des Kurortes können im Antrag bereits vermerkt werden. Reichen Sie anschließend die Formulare wieder bei Ihrer Krankenkasse ein.

Was kann ich tun, wenn mein Kur-Antrag oder meine Wunsch-Einrichtung abgelehnt werden?

Wenn die Krankenkasse Ihren Kur-Antrag ablehnt, lohnt es sich, Widerspruch einzulegen. In den meisten Fällen ist der Widerspruch erfolgreich und die Kur wird doch noch bewilligt. Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat.

Prüfen Sie zunächst den Ablehnungsgrund. Einer der häufigsten Gründe der Krankenkasse für die Ablehnung ist, dass Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichend ausgeschöpft sind. Außerdem kann es sein, dass die Krankenkasse keine ausreichende Verbesserung Ihrer Gesundheit durch die Kur erwartet.
Lassen Sie sich für Ihr Schreiben an die Krankenkasse nochmals von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt die Notwendigkeit einer Kur bescheinigen und gezielt begründen.

Auch wenn die Krankenkasse Ihre Wunsch-Einrichtung ablehnt, müssen Sie sich nicht zwangsläufig damit abfinden. In diesem Fall sollte noch einmal genau begründet werden, warum gerade diese Einrichtung für Sie die bestmögliche Gesundheitsförderung bietet.

Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, in der Regel als Brief. Schicken Sie den Brief am besten per Einschreiben, um später einen Nachweis zu haben. Bei vielen Krankenkassen kann man einen Widerspruch auch online einreichen, beispielsweise über eine App. Ein Widerspruch per Mail oder Telefon ist hingegen nicht ausreichend. 

Wo finde ich weitere Informationen und Beratung?

Wenn Sie an einer Kur interessiert sind, sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu Möglichkeiten und Bedingungen informieren.

Informationen und Beratungsangebote zu Kuren für Eltern und pflegende Angehörige finden Sie auf der Webseite des Müttergenesungswerks. 

Kurberatung für Mütter und Väter bietet auch der Deutsche Caritasverband e.V. mit seiner Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) der Müttergenesung. Das Angebot umfasst Online-Beratung, Beratungsstellen vor Ort und eine (kostenpflichtige) Beratungshotline.

Eine kostenfreie, telefonische Beratung zu Kuren für Eltern bietet auch das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. des paritätischen Wohlfahrtsverbands.

Beratungen zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren bietet außerdem das Deutsche Rote Kreuz. Auf der Webseite des Deutschen Roten Kreuzes finden Sie den nächstgelegenen Standort eines Kreisverbandes, bei dem Sie sich beraten lassen können.

Auch weitere Sozial- und Wohlfahrtsverbände bieten ihren Mitgliedern Beratung unter anderem zu Themen wie Vorsorge und Krankenversicherung. Die Internetadressen der Sozialverbände finden Sie in der REHADAT-Datenbank, einem Angebot des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln e.V.

Geprüft durch die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Stiftung UPD).

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