Gesundheitsversorgung Hilfsmittel: Kostenübernahme und Zuzahlung

Hilfsmittel wie Hörgeräte, Prothesen oder Rollatoren sind in manchen Fällen unerlässlich, um gesundheitliche Probleme und Behinderungen zu behandeln oder auszugleichen. Die Kosten können von der gesetzlichen Krankenkasse ganz oder teilweise übernommen werden. In der Regel muss man jedoch eine Zuzahlung leisten.

Auf einen Blick

  • Hilfsmittel sind Produkte, die eine medizinische Behandlung unterstützen, einer möglichen Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen.
  • Medizinisch notwendige Hilfsmittel können bei der Krankenkasse beantragt werden. Hierfür kann eine ärztliche Verordnung nötig sein. Die Kosten werden größtenteils übernommen, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist.
  • Ein Eigenanteil muss jedoch in der Regel geleistet werden. Das wird Zuzahlung genannt.
  • Bei privat Krankenversicherten ist die Kostenerstattung vom jeweiligen Tarif abhängig.
Verkäufer und Kunde mit einer Gehhilfe.

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände, die Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen bei der Therapie unterstützen, bei der Heilung helfen oder eine Behinderung ausgleichen. Dazu gehören zum Beispiel Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle und orthopädische Hilfsmittel. Auch Inkontinenzhilfen, Inhalationsgeräte und Kompressionsstrümpfe zählen dazu.

Bei gesetzlich Versicherten können die Kosten für Hilfsmittel von den Krankenkassen übernommen werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Wählt man Hilfsmittel oder zusätzliche Dienstleistungen über das Maß des Notwendigen hinaus, muss man die Mehrkosten und mögliche Folgekosten selbst tragen. Zum Anspruch auf Hilfsmittel gehört auch alles, was zu deren Gebrauch notwendig ist – beispielsweise Anpassungen, Wartung und Instandsetzung.

Für medizinisch notwendige Hilfsmittel übernehmen die Krankenkassen größtenteils die Kosten. In der Regel benötigt man ein Rezept.

Wer privat versichert ist und einen dementsprechenden Tarif abgeschlossen hat, kann sich die Kosten für Hilfsmittel von seiner privaten Versicherung erstatten lassen.

Hilfsmittel dürfen übrigens nicht mit Heilmitteln verwechselt werden: Heilmittel sind Behandlungen, die nicht von Ärztinnen und Ärzten, sondern von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt werden – etwa Physiotherapie oder eine Sprachtherapie.

Wie bekomme ich Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt?

Häufig muss ein Hilfsmittel zunächst ärztlich verordnet werden, damit Sie es von der Krankenkasse bezahlt bekommen können. Das heißt: Sie brauchen in der Regel ein Rezept. Mit dem Rezept müssen Sie die Übernahme der Kosten für das Hilfsmittel schriftlich bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Sie prüft den Antrag und teilt Ihnen das weitere Vorgehen mit.

Sie können zwischen allen Hilfsmittelanbietern frei wählen, mit denen Ihre Krankenkasse Verträge abgeschlossen hat. Welche das sind, teilt Ihnen die Krankenkasse mit. Hilfsmittel, die nur zeitweise gebraucht und wiederverwendet werden, können auch geliehen werden – zum Beispiel, wenn nur für kurze Zeit ein Rollstuhl benötigt wird.

Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten

Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein Hilfsmittel übernehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss das Hilfsmittel zum Beispiel erforderlich sein, um: 

  • den Erfolg einer Behandlung zu sichern
  • der Verschlimmerung einer Krankheit vorzubeugen
  • eine Behinderung im Alltag auszugleichen

Kommt die Krankenkasse zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, schickt sie Ihnen einen entsprechenden Bescheid.

Bei bestimmten Hilfsmitteln verzichten die Krankenkassen auf die vorherige Genehmigung. Das kann zum Beispiel bei Hilfsmitteln unter einer bestimmten Preisgrenze der Fall sein. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob eine schriftliche Beantragung nötig ist. Es ist nicht möglich, den Antrag auf Genehmigung von Hilfsmitteln im Nachhinein zu stellen.

Gut zu wissen: Für Menschen mit einer schweren Behinderung oder Beeinträchtigung ist mitunter eine zeitnahe Versorgung mit Hilfsmitteln wichtig. Seit März 2025 dürfen Krankenkassen nur noch eingeschränkt die Anspruchsvoraussetzungen prüfen und haben in der Regel die beantragten Hilfsmittel zu genehmigen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt aus einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder einem Medizinischen Zentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB) ein Hilfsmittel empfohlen hat. Die Empfehlung darf dabei nicht älter als 3 Wochen sein.

Hilfsmittel für die Pflege und weitere Lebenssituationen

Sogenannte Pflegehilfsmittel können ab Pflegegrad 1 unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung übernommen werden. Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, zur Linderung der Beschwerden von Pflegebedürftigen beitragen oder diesen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Beispiele für Pflegehilfsmittel sind Pflegebetten oder ein Hausnotruf. Neben solchen technischen Pflegehilfsmitteln gibt es in der Pflegeversicherung auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Lassen Sie sich hierzu bei Bedarf von Ihrer Pflegekasse oder Ihrem privaten Versicherungsunternehmen, bei dem Sie die Pflegepflichtversicherung abgeschlossen haben, beraten.

Wird ein Hilfsmittel für den Beruf oder die Ausbildung benötigt, sind – je nach Lebenssituation – die Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, das Integrationsamt oder die Arbeitsagentur zuständig für die Übernahme der Kosten.

Meist ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner. Falls Sie ein Hilfsmittel beim falschen Leistungsträger beantragt haben, ist das kein Problem: Der Leistungsträger muss Ihren Antrag dann an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten.

Für welche Hilfsmittel können die Kosten übernommen werden?

Für die meisten Hilfsmittel übernimmt die Krankenkasse die ganzen Kosten, es gilt jedoch die Zuzahlungsregel: Zehn Prozent der Kosten müssen Sie selbst zahlen, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro. In Sonderfällen kann der Eigenanteil auch höher sein. Für Kinder und Jugendliche werden keine Zuzahlungen fällig.

Die meisten Hilfsmittel gibt es in verschiedenen Ausführungen. Die Krankenkasse übernimmt alle Kosten für Ihre Versorgung mit medizinisch erforderlichen Hilfsmitteln. Wünschen Sie ein Modell, das über das medizinisch Notwendige hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten und mögliche Folgekosten selbst übernehmen.

Sind Sie privat krankenversichert, ist die Kostenerstattung von Ihrem Tarif und dem damit verbundenen Erstattungskatalog oder -verzeichnis abhängig.

Wo ist festgelegt, für welche Hilfsmittel Kosten übernommen werden?

Welche Produkte von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich übernommen werden, ist in einem speziellen Verzeichnis festgelegt. Dieses Hilfsmittelverzeichnis wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erstellt.

Eine Übersicht der Produkte, bei denen die Krankenkasse die Kosten trägt, finden Sie im Online-Verzeichnis des GKV-Spitzenverbands.

Im Einzelfall können aber auch Produkte, die dort nicht gelistet sind, von den Krankenkassen bezahlt werden. Es muss dann begründet und belegt werden, warum dieses Hilfsmittel im individuellen Fall notwendig ist.

Auch bei privaten Krankenversicherungen gibt es Listen oder Kataloge mit Hilfsmitteln, die je nach Tarif erstattet werden. Hier sind neben den Produkten auch die maximalen Erstattungsbeträge festgelegt. Private Krankenversicherungen bieten aber auch Tarife an, bei denen alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel erstattet werden.

Welche Hilfsmittel werden nicht von den Krankenkassen übernommen?

Ausgeschlossen von der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind

  • Hilfsmittel mit geringem oder nicht nachweisbarem therapeutischen Nutzen, beispielsweise Wärmflaschen
  • günstige Hilfsmittel wie Alkoholtupfer
  • allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens wie Kopfkissen oder Telefonapparate. Menschen mit Sehbehinderung können spezielle Gebrauchsgegenstände über das Blindengeld finanzieren.

Wichtig zu wissen: Nur bewegliche Gegenstände gelten als Hilfsmittel. Muss beispielsweise aufgrund einer Erkrankung das Haus umgebaut werden oder benötigen Sie fest installierte technische Hilfen im Haushalt (wie zum Beispiel einen Treppenlift), werden die Kosten dafür nicht von der Krankenkasse übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann hierfür aber beispielsweise die Pflegekasse einen begrenzten Zuschuss gewähren. Lassen Sie sich hierzu bei Bedarf von Ihrer Pflegekasse oder Ihrem privaten Versicherungsunternehmen, das die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, beraten.

Informationen zum barrierefreien Wohnen finden Sie im Artikel  Barrierefrei wohnen: Hinweise zu Umbau und Hilfsmitteln.

Was tun, wenn der Antrag auf ein Hilfsmittel abgelehnt wird?

Es kann passieren, dass die Krankenkasse den Antrag ablehnt. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine Begründung ist nicht notwendig, erhöht aber die Chance auf Erfolg. In der Begründung legen Sie dar, warum das Hilfsmittel in Ihrem individuellen Fall medizinisch erforderlich ist. Hilfreich ist auch, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um eine Stellungnahme zu bitten und diese dem Widerspruch beizulegen.

Falls Sie pflegebedürftig sind und Ihr Antrag auf Hilfsmittel abgelehnt wurde, schauen Sie nach, ob auch über den Anspruch gegenüber der Pflegeversicherung entschieden wurde. Möglicherweise können die Kosten für ein Pflegehilfsmittel von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Wie Sie bei einem Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse vorgehen und worauf Sie dabei achten sollten, lesen Sie im Artikel Widerspruch gegen einen Bescheid der Krankenkasse.

Wo bekomme ich Beratung und weitere Informationen?

Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenfrei bei gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Problemen – auch zu Fragen rund um das Thema Hilfsmittel.

Hilfsmittelberatung wird auch von Sozialverbänden, Selbsthilfevereinen, Wohlfahrtsverbänden und einigen Verbraucherzentralen angeboten.

Menschen mit Behinderung finden die Kontaktdaten von Beratungsstellen, die beim Thema Hilfsmittel weiterhelfen, auch auf dem Internetportal REHADAT Hilfsmittel.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) berät in allen Fragen zur Teilhabe. Ein Beratungsaspekt sind dabei auch Hilfsmittel.

  • Bundesministerium der Justiz. Sozialgesetzbuch (SGB). Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 33 Hilfsmittel. Stand: 25.02.2025.
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Hilfsmittel. Aufgerufen am 22.08.2025.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Hilfsmittel. Aufgerufen am 22.08.2025.
  • PatientInnen Netzwerk NRW. Hilfsmittel. Aufgerufen am 22.08.2025.
  • Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. (PKV). PKV-Serviceportal. Hilfsmittel. Abgerufen am  22.08.2025.
  • Verbraucherzentrale. Hilfsmittel - Was ist das? Aufgerufen am  22.08.2025.
  • Verbraucherzentrale. Hilfsmittel - Was tun bei Ablehnung der Krankenkasse? Aufgerufen am  22.08.2025.

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