Gesundheitsversorgung Krank im Ausland

Auch auf Reisen kann man krank werden – umso wichtiger ist es, gut vorbereitet zu sein. Wer sich vor der Abreise über die medizinische Versorgung im Reiseland informiert, eine Reiseapotheke einpackt und den Versicherungsschutz klärt, kann im Ernstfall schnell und sicher handeln.

Auf einen Blick

  • Wer eine Reise ins Ausland plant, informiert sich am besten bereits vor Abfahrt über lokale Notrufnummern und ärztliche Ansprechpartner vor Ort.
  • Eine gut ausgestattete Reiseapotheke gehört ebenfalls zur Reisevorbereitung.
  • Unter Umständen übernimmt die eigene Krankenversicherung im Ausland nur bestimmte medizinische Leistungen – dies sollte man vor der Abreise in Erfahrung bringen.
  • Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann Kosten übernehmen, die die gesetzliche oder private Versicherung nicht abdeckt.
  • Alle Rechnungen für Behandlungen und Rezepte sollte man aufbewahren, um damit eine Kostenerstattung bei der Krankenversicherung beantragen zu können.
Das Bild zeigt ein Stethoskop und einen Globus.

Vor der Reise an die Gesundheit denken

Wer ins Ausland reist, sollte sich neben den allgemeinen Reisevorbereitungen auch mit dem Thema Gesundheit beschäftigen. Um im Krankheitsfall rasch Hilfe zu bekommen, sollte man sich über die medizinische Versorgung im jeweiligen Reiseland, mögliche ärztliche Ansprechpartner und lokale Notfallnummern informieren. Wichtig ist außerdem, vorab den Schutz durch die eigene Versicherung zu prüfen. Dazu gehört die Frage, welche Behandlungen im entsprechenden Land durch die Versicherung übernommen werden, und ob dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen. Eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung kann Lücken im Schutz der regulären Krankenversicherung schließen.

Wie kann man sich auf einen Krankheitsfall auf Reisen vorbereiten?

Ein Infekt oder eine kleine Verletzung auf Reisen ist keine Seltenheit. Es empfiehlt sich daher, vor der Abfahrt eine Reiseapotheke zusammenzustellen.

In die Reiseapotheke gehören unter anderem:

  • Arzneimittel gegen häufige Beschwerden wie Schmerzen, Fieber, Husten, Schnupfen und Übelkeit
  • Ein Fieberthermometer
  • Elektrolytpulver zum Ausgleich des Flüssigkeitsverlusts bei Durchfall. Auf längeren Fahrten können zusätzlich Durchfallmittel mit dem Wirkstoff Loperamid die Zahl der Toilettengänge verringern.
  • Mittel zur Abwehr von Insekten, Zeckenzange und juckreizstillendes Gel
  • Pflaster, Verbandszeug und Desinfektionsmittel für kleinere Verletzungen
  • Regelmäßig eingenommene Arzneimittel in ausreichender Menge
  • Bei Reisen mit Kindern: Kindgerechte Mittel wie Fieberzäpfchen, Nasenspray und Ohrentropfen
In die Reiseapotheke gehören Mittel gegen häufige Beschwerden, regelmäßig eingenommene Medikamente, Fieberthermometer, Insektenschutz, Zeckenzange, Pflaster, Verbandszeug, Desinfektionsmittel sowie gegebenenfalls kindgerechte Medikamente.

Brillenträger sollten außerdem eine Ersatzbrille mitnehmen, da es schwierig sein kann, im Reiseland eine Brille neu anfertigen zu lassen.

Je nach Zielland kann eine reisemedizinische Beratung sinnvoll sein, die zum Beispiel in der Hausarztpraxis oder in einer reisemedizinischen Ambulanz durchgeführt werden kann. Bei der Beratung wird geprüft, ob für das Land bestimmte Schutzimpfungen empfohlen sind, etwa gegen Hepatitis A, Tollwut oder Typhus. Für manche Reisegegenden empfehlen Ärztinnen und Ärzte auch eine Malaria-Prophylaxe.  

Eine Checkliste für die Reiseapotheke bietet die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

Außerdem sollte man sich bereits vor der Abreise darüber informieren, 

  • wie die lokalen Notfallnummern lauten
  • wo sich vor Ort Arztpraxen und Krankenhäuser befinden
  • wie gut diese ausgestattet sind
  • welche Fachgebiete dort zur Verfügung stehen – zum Beispiel auch für Kinder, bei speziellen Beschwerden und im Notfall.

Informationen zu Ärztinnen, Ärzten und Kliniken im Reiseland erhält man zum Beispiel bei der eigenen Krankenkasse, der Reiseleitung oder online.

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) bietet für viele Länder Merkblätter mit wichtigen Informationen und Links zu Gesundheitsdiensten vor Ort.

Für Menschen mit chronischen Erkrankungen ist eine besonders sorgfältige Vorbereitung wichtig. Mehr Informationen dazu finden Sie im Artikel „Reisen mit chronischen Erkrankungen“.

Welche Kosten übernimmt die eigene Krankenversicherung, wenn man im Ausland eine medizinische Behandlung benötigt?

Wer im Ausland schwer erkrankt oder einen Unfall hat, muss mit hohen Behandlungskosten rechnen. Diese Kosten muss man selbst tragen, wenn man keine passende Absicherung hat. Deshalb sollte man vor der Reise klären, in welchem Umfang die eigene Krankenversicherung im Ausland die Behandlungskosten übernimmt. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob man gesetzlich oder privat versichert ist.

Was gilt für gesetzlich versicherte Personen?

Europäische Union, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, Großbritannien, Nordirland

Bei Unfällen oder behandlungsbedürftigen Erkrankungen in einem dieser Länder übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten. Es werden jedoch nur die Leistungen übernommen, auf die auch gesetzlich Versicherte im jeweiligen Land Anspruch haben. Es kann daher sein, dass man für eine Behandlung Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen leisten muss. Behandlungen, die aus medizinischer Sicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können, sind in der Regel nicht im Leistungsumfang enthalten.

Wichtig zu wissen: Für die Behandlung benötigt man die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und einen gültigen Personalausweis. Die Europäische Krankenversicherungskarte befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte.

Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina

Für Aufenthalte in der Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina muss man vor Reisebeginn einen Auslandskrankenschein bei der eigenen Krankenkasse anfordern. Mit dem Auslandskrankenschein kann man in Tunesien und Bosnien-Herzegowina medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können. In der Türkei sind nur Leistungen inbegriffen, die aus medizinischer Sicht binnen 24 Stunden erfolgen müssen. 

Restliches Ausland

In anderen Ländern, etwa in den USA, Kanada oder Australien, beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht an den Behandlungskosten. Ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlungen müssen dort selbst bezahlt werden, sofern keine zusätzliche Absicherung wie eine Auslandsreisekrankenversicherung besteht. 

Was gilt für privat versicherte Personen?

Bei privat versicherten Personen hängt der Leistungsumfang im Ausland vom jeweiligen Tarif ab. In der Regel besteht Versicherungsschutz innerhalb Europas, auch bei längeren Reisen. Außerhalb Europas ist der Schutz meist auf ein bis drei Monate pro Jahr begrenzt. Genauere Informationen finden sich in den Versicherungsunterlagen oder können bei der Versicherung erfragt werden.

Was leistet eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Der reguläre Krankenversicherungsschutz reicht im Ausland in vielen Fällen nicht aus. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann hier Lücken der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung schließen.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt beispielsweise die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen in Ländern, in denen weder die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) noch ein Auslandskrankenschein gilt – etwa in den USA, Kanada oder vielen asiatischen und afrikanischen Ländern. 

Manchmal müssen gesetzlich Versicherte für Behandlungen im Ausland Zuzahlungen leisten, welche die Krankenkasse nicht erstattet. In solchen Fällen kann eine Auslandsreisekrankenversicherung ebenfalls sinnvoll sein, da sie diese Zuzahlungen in der Regel übernimmt – auch innerhalb Europas.

Darüber hinaus deckt die Auslandsreisekrankenversicherung in der Regel Rettungs- und Bergungskosten sowie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland ab. Diese Leistungen sind im gesetzlichen Versicherungsschutz nicht enthalten und auch in vielen privaten Tarifen nicht automatisch eingeschlossen.

Worauf sollte man beim Abschluss achten?

Bei der Auslandsreisekrankenversicherung gibt es verschiedene Varianten:

  • Private Auslandsreisekrankenversicherungen werden unabhängig von der gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen – bei Versicherungsunternehmen oder über spezialisierte Versicherungsvermittler.
  • Einige gesetzliche Krankenkassen bieten über Kooperationspartner aus der privaten Versicherungswirtschaft Verträge mit vergünstigten Bedingungen an. Wer sich dafür entscheidet, ist jedoch in vielen Fällen für die Dauer des Vertrags an seine Krankenkasse gebunden.

Beim Abschluss lohnt es sich, verschiedene Angebote in Hinblick auf Preis und Leistungsumfang zu vergleichen. Wichtig ist dabei etwa die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für einen Krankenrücktransport übernommen werden: erst bei medizinischer Notwendigkeit, oder bereits dann, wenn es medizinisch sinnvoll erscheint. Außerdem sollte man darauf achten, ob eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist, also ein Teil der Kosten im Krankheitsfall selbst übernommen werden muss.

Ausführlichere Hinweise zur Auswahl von Auslandsreisekrankenversicherungen bietet die Verbraucherzentrale.

Was tun, wenn man im Ausland erkrankt?

In Notfällen kann man in allen Ländern der Europäischen Union den Notruf 112 wählen. Diese Nummer verbindet mit dem lokalen Rettungsdienst – rund um die Uhr, kostenfrei und EU-weit gültig.

Für medizinische Notfälle innerhalb der EU gilt einheitlich die Nummer 112.

In anderen Ländern gibt es jeweils eigene Notrufnummern, zum Beispiel 911 in den USA. 

Eine Übersicht über wichtige Notrufnummern weltweit bietet die Internationale Fernmeldeunion (ITU), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. 

Handelt es sich nicht um einen dringenden Notfall, kann man sich an eine Arztpraxis oder an eine Klinik wenden. Bei der Suche können zum Beispiel die Reiseleitung sowie die jeweiligen Ansprechpartner bei der eigenen Krankenversicherung oder Auslandsreisekrankenversicherung behilflich sein. 

Wichtig zu wissen: Auch Hotelangestellte oder Einheimische können Empfehlungen geben. Dabei sollte man jedoch beachten, dass häufig private Arztpraxen oder Kliniken empfohlen werden, die nicht Teil des öffentlichen Gesundheitssystems sind. Das kann vor allem für gesetzlich Versicherte in Europa relevant sein, denn ihre Krankenkasse übernimmt in der Regel nur die Kosten für Behandlungen im öffentlichen System.

In vielen Ländern ist es üblich, dass Patientinnen und Patienten die Behandlungskosten zunächst selbst zahlen müssen. Die Rechnung kann dann nach der Rückkehr bei der Versicherung eingereicht werden. Wichtig ist dabei, dass man Rechnungen und Rezepte dafür vollständig und gut lesbar aufbewahrt.

Geprüft durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

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